Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung?
Güterstand und Eigentumsverhältnis sind entscheidende Faktoren.
Der häufigste gewählte Güterstand bei verheiratenen Paaren in der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung. Sofern keine anderen Regelungen in einem Ehevertrag vereinbart wurden, gilt dieser automatisch. Bei der Errungenschaftsbeteiligung haben Frau und Mann getrennte Vermögen. Das Vermögen wird in Eigengut und Errungenschaft unterteilt. Alles was während der Ehe erworben wird, gilt als Errungenschaft, so auch Immobilien. Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird die Errungenschaft hälftig geteilt.
Zweiter wichtiger Faktor ist das Eigentumsverhältnis, welches im Grundbuch eingetragen ist. Die häufigste Form ist das Miteigentum, wobei Frau und Mann im Grundbuch mit dem hälftigen Anteil an der Immobilie eingetragen sind. Über diesen Anteil kann grundsätzlich jede Partei selbst verfügen. Auch wenn der Güterstand und die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind, ist noch nicht entschieden, ob Frau oder Mann die Immobilie übernimmt bzw. wie die Vermögenswerte aufgeteilt werden. Bei Streitigkeiten entscheidet das Gericht. Ausschlaggebende Argumente für den Richter sind die Regelung der Kinderbetreuung, die Gesundheit und das Alter der Ex-Eheleute. Beide Ex-Eheleute müssen im Voraus klären, ob die Immobilie alleine überhaupt finanziert werden kann. Dabei gilt es zu beachten wie hoch die Restzahlungen der Hypothek sind und ob die Hypothek auf eine Person übertragen werden kann. Die Tragbarkeit muss aus Sicht der Finanzinstitute auch nach einer Scheidung zwingend erfüllt sein. Ist die Immobilie nach der Scheidung von Mann und Frau nicht finanzierbar, endet es meist mit dem Verkauf der Immobilie, wovon bei der Errungenschaftsbeteiligung der Erlös halbiert wird.
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