Was ist ein Vorkaufsrecht?
Mein Nachbar möchte einen Vorkaufsvertrag mit mir abschliessen. Wann kann ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden?
Das Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten das Recht ein, im Falle des Verkaufs einer definierten Immobilie mit einer einseitigen Erklärung gegenüber dem Verkäufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag abzuschliessen. Die Bedingungen dafür werden im sogenannten Vorkaufsvertrag schriftlich fixiert. Dabei ist zu beachten, dass der Berechtigte nur beim Verkauf sein Vorkaufsrecht ausüben kann – im Falle einer Schenkung oder eines Tausches greift das Vorkaufsrecht nicht. Ein Umgehungsgeschäft, bei dem der Verpflichtete seine Immobilie erst tauscht, um sie dann zu verkaufen, ist in der Regel schwer nachweisbar, wenngleich auch hier das Vorkaufsrecht greifen würde. Gemäss Art. 655 Abs. 2 ZGB können grundsätzlich sämtliche Immobilien Vorkaufsrechtsobjekte sein. Demzufolge können auch an einem Baurecht oder einem Miteigentumsanteil Vorkaufsrechte vereinbart werden. Der Detaillierungsgrad ist bei Vorkaufsverträgen unterschiedlich: während beim limitierten Vorkaufsvertrag wesentliche Details wie beispielsweise der Preis oder besondere Bestimmungen verbindlich geregelt und öffentlich beurkundet werden, ergeben sich die Details beim unlimitierten Vorkaufsrecht erst zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ein limitierter Vorkaufsvertrag kann für den Vorkaufsrechtsnehmer von Vorteil sein, wenn der Marktwert zum Zeitpunkt der Ausübung höher ist, als der im Vorkaufsvertrag definierte Preis. Aber auch umgekehrt kann der Verkäufer einen höheren Verkaufspreis erzielen, wenn der Marktpreis sich negativ entwickelt. Die meisten Vorkaufsverträge sind jedoch unlimitiert.