Verwaltung von Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum selbst verwalten oder verwalten lassen?
Im Stockwerkeigentum, einer besonderen Form des Miteigentums, zählen bestimmte Teile eines Mehrfamilienhauses, wie beispielsweise Treppenhäuser oder Aufzüge, zu den gemeinschaftlich genutzten Anlagen. Diese Bereiche müssen gemeinschaftlich verwaltet werden. Die Verwaltung kann entweder durch ein Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder durch eine externe professionelle Verwaltung wahrgenommen werden. Bei grösseren Gemeinschaften oder zur Vermeidung von Interessenskonflikten empfiehlt sich die Beauftragung einer professionellen Verwaltung.
Da das Gesetz die Aufgaben und Pflichten der Verwaltung nur im Grundsatz definiert, werden deren Kompetenzen und Zuständigkeiten in einem Verwaltungsvertrag oder Reglement festgelegt. Die Hauptaufgaben einer Stockwerkeigentumsverwaltung bestehen darin die Interessen der Eigentümer zu koordinieren und nach aussen zu vertreten, die gemeinschaftlichen Anlagen zu pflegen sowie rechtliche und finanzielle Vorgaben einzuhalten.
Die Verwaltung organisiert und leitet die jährlich stattfindende Stockwerkeigentümerversammlungen, die als zentrales Organ für gemeinschaftliche Entscheidungen dienen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wahrung der Interessen aller Eigentümer. Die Verwaltung agiert neutral und setzt Entscheidungen im Sinne der Vorgaben der Eigentümerschaft um. Darüber hinaus überwacht die Verwaltung den Zustand der Immobilie, veranlasst erforderliche Unterhalts- und Instandhaltungsmassnahemn und sorgt für die Einhaltung von Reglementen und Beschlüssen. Sie ist ausserdem verantwortlich für die Begleichung gemeinschaftlicher Rechnungen, die Erstellung der Jahresrechnung sowie die Budgetplanung. Bei allen Aufgaben ist die Verwaltung zur sorgfältigen Ausführung und umfassenden Berichterstattung verpflichtet.
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