Unser Grundstück ist im kantonales Kataster der belasteten Standorte erfasst
Unterschied zwischen "belasteter Standort" und "Altlast"
Die Berücksichtigung von umweltrelevanten Themen ist bei einer Immobilientransaktion essentiell. Ein Grundstück kann durch betriebliche Tätigkeiten, Unfall oder Lagerung mit umweltschädlichen Stoffen belastet worden sein. Dabei weist die Luft, das Oberflächengewässer / Grundwasser oder der Boden Belastungen auf. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem belasteten Standort und Altlasten. Ein belasteter Standort ist nämlich, sofern keine Gefährdung vorliegt, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig. Bei einem Bauprojekt müssen allerdings Massnahmen getroffen werden: Aushub / Abbruch, Trennung, Verwertung / Entsorgung.
Ein Standort mit Altlasten verursacht schädliche und lästige Einwirkungen auf Luft, Gewässer oder Boden. An diesen Standorten muss die Altlast von Gesetzes wegen zwingend beseitigt werden. Die Altlastenverodnung gibt die Vorgehensweise vor: Voruntersuchung, Detailuntersuchung, Sanierungsprojekt, Erfolgskontrolle.
Altlastenrelevante Branchen gibt es eine Menge. Beispiele sind chemische Reinigung, Mineralölverarbeitung (inkl. Altöl), Tankstellen, Druckereien, Textilienherstellung, Papier- und Celluloseherstellung. Es gibt diverse Sanierungsverfahren für Altlasten: Entsorgung auf Deponie, Bodenwäsche, thermische Behandlung, Sicherung, Pump & Treat und Bodenluftabsaugung, mikrobiologische Verfahren. Die Entsorgung auf Deponie macht mit Abstand den grössten Teil aus. Die Kosten für die Beseitigung von Altlasten muss der Verursacher tragen.
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