Umweltfreundliche Energie-Bestimmungen

Missachtung kann teuer werden

Seit Juli 2021 gelten neue Bestimmungen, die den Energieverbrauch bei Neubauten und bestehenden Liegenschaften regeln. Ziel des neuen Energiegesetzes ist den hohen Energieverbrauch zu senken, indem technologisch fortgeschrittene Methoden genutzt werden. In der Schweiz verursachen zwei Drittel der Gebäude 40% des Energieverbrauchs, da unter anderem häufig noch mit Heizöl oder Gas geheizt wird.
Die Bestimmungen kommen bei Neubauten zum Zug oder wenn eine Heizung ersetzt werden soll. Beim Heizungsersatz muss der Verbrauch an fossiler Energie um mindestens 10% reduziert werden. Die Wahl der Variante liegt dabei beim Eigentümer. Die Reduktion kann beispielsweise durch die Ergänzung der Heizung mit einer Photovoltaik-Anlage, die Erneuerung der Fenster oder durch den Ersatz der heizung mit einem umweltfreundlicheren Heizsystem erreicht werden.
Zuständig für den Vollzug der Bestimmungen des Energiegesetzes ist der Kanton. Dieser kontrolliert ob bei einem Bauprojekt die Gesetze eingehalten werden. Für Bewilligungen für neue oder geänderte Heizsysteme ist die Gemeinde verantwortlich. Bei Nichterfüllen der gesetzlichen Anforderungen besteht die Möglichkeit mit 20% Schweizer Biogas zu heizen. Widersetzt sich jemand dieser Anforderung oder ersetzt die Heizung mit einem nicht erlaubten System, wie beispielsweise einer Elektroheizung oder Infrarotheizug, können die Konsequenzen teuer werden. Es kann ein Rückbau verlangt werden oder der Fall wird individuell vor Gericht beurteilt.

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