Stockwerkeigentümerversammlung
Wer entscheidet über den Einbau eines Lifts im Mehrfamilienhaus?
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Miteigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses zusammen. An der Stockwerkeigentümerversammlung nehmen alle Mitglieder/innen der Stockwerkeigentümergemeinschaft teil. Sofern eine Verwaltung bestimmt wurde, ist diese für die Versammlung verantwortlich. Die Versammlung dient zur Besprechung und Entscheidung von Verwaltungshandlungen sowie baulichen Massnahmen. Sobald mehr als die Hälfte der Wertquotenbesitzer der Versammlung beiwohnt, ist die Gemeinschaft beschlussfähig. Bei Verhinderung kann sich ein Miteigentümer auch durch eine Drittperson, die nicht der Gemeinschaft angehört, vertreten lassen. Ein Beschluss ist je nach Wichtigkeit durch das absolute oder qualifizierte Mehr gültig. Das qualifizierte Mehr erfordert das absolute Mehr der Köpfe und der Wertquote. Die Verwaltungshandlungen übernimmt idealerweise die Verwaltung. Ist kein Verwalter bestimmt, übernimmt diese Aufgabe die Gemeinschaft selbst. Die Verwaltung übernimmt notwendige Handlungen wie z.B. administrative Aufgaben, Nebenkostenabrechnungen usw. Auch um dringliche Handlungen, wie beispielsweise Sofortmassnahmen bei Elementarschäden kümmert sie sich. Wichtige Verwaltungshandlungen, die mit höheren Kosten verbunden sind, wie beispielsweise die Anstellung eine Abwarts, benötigen das qualifizierte Mehr.
Um die Vergabe von baulichen Massnahmen kümmert sich die Eigentümergemeinschaft selber und entscheidet bei aussergewöhnlichen Reparaturen. In diesen Fällen nimmt die Verwaltung in der Regel eine beratende Funktion ein. Ein werterhaltende Massnahme, wie beispielsweise die Erneuerung der Fassade setzt ein absolutes Mehr der Stockwerkeigentümergemeinschaft voraus. Nützliche aber nicht zwingend notwendige Massnahmen, wie zum Beispiel der Einbau eines Lifts, benötigen ein qualifiziertes Mehr. Luxuriöse bauliche Massnahme, die lediglich der Verschönerung oder der Bequemlichkeit im Gebrauch dienen, benötigen sogar Einstimmigkeit.
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