Solaranlage auf schützenswertem Gebäude
Wird eine Baubewilligung benötigt oder nicht?
Solar- und Photovoltaikanlagen bieten eine interessante Möglichkeit für eine nachhaltige Energiegewinnung. Unter Berücksichtigung von Gestaltungsanforderungen und Empfehlungen zur Installation auf Dächern ist in den meisten Fällen keine Baubewilligung notwendig. Letztendlich entscheidet die Baubehörde darüber, ob für die geplante Anlage ein Baugesuch eingereicht werden muss oder nicht. Der zuständige Netzbetreiber muss in allen Fällen informiert und die anlage mittels Formular gemeldet werden.
Anlagen, die auf oder an einem schützenswerten Gebäude geplant werden, benötigen immer eine Baubewilligung. Die Empfehlungen sind hier detaillierter beschrieben. Die Installation sollte, wenn möglich, auf einem Nebengebäude/-dach, wie beispielsweise Scheunendach, Anbau oder Vordach angeordnet werden. Einerseits sind diese zum Teil stabiler als Hauptdächer, andererseits können kleinere Dächer oft vollumfänglich gedeckt werden, was bei Schutzobjekten optisch wünschenswert ist. Bei geschützten Gebäuden sollte die Kollektorenfläche auf das Minimum reduziert werden und die Montage möglichst unauffällig und vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sein. Es darf keine wesentliche Beeinträchtigung des schützenswerten Gebäudes vorliegen. Das bedeutet, dass die Anlage das Objekt in Bereichen, die das Objekt einzigartig machen und charakteristisch unterstreichen nicht verdecken darf.
Für das Baugesuch werden in erster Linie folgende Unterlagen benötigt: Massstabsgetreuer Situationsplan, Schnitt, Fassadenansicht, Ausführungsbeschrieb inklusive technischem Merkblatt sowie ein Foto der betroffenen Fassade.
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