Rissprotokoll

Ein wichtiger Schutz für Bauherren und Nachbarn

Bautätigkeiten können bei benachbarten Gebäuden Risse oder Absenkungen zu Folge haben. Durch die immer dichtere Bebauung steigt dieses Risiko vor allem bei Bautätigkeiten mit Erschütterungen. Daher ist die Erstellung eines Rissprotokolls bei Ausführung von erschütterungsintensiven Arbeiten wie beispielsweise Pfählungen, Felsabbau oder Grundwasserabsenkungen vor Beginn der Bautätigkeit zu empfehlen. Ansonsten wird üblicherweise nur von der Strasse eine Bestandesaufnahme gemacht.
Im Rissprotokoll wird der Zustand der benachbarten Gebäude und Strassen mit Fotos und Plänen festgehalten und möglichst präzise dokumentiert. Die Dokumentation übernimmt der Bauleiter oder eine unabhängige, darauf spezialisierte Firma (z.B. ein Ingenieurbüro). Bei der Begehung bzw. Aufnahme sollten idealerweise alle Parteien anwesend sein. Danach wird das Rissprotokoll von allen zur Anerkennung und Bestätigung unterzeichnet.
Zur Feststellung von Schäden wird am Ende der Bauzeit der neue Ist-Zustand protokolliert. Das vor Beginn erstellte Rissprotokoll dient dabei als Grundlage für die Beurteilung der Schäden. Einzelne Versicherungen bezahlen entstandene Schäden an den benachbarten Gebäuden nur, wenn ein Rissprotokoll erstellt wurde. Andernfalls muss der Verursacher bzw. Bauherr den nachgewiesenen Schaden selbst bezahlen. Durch ein Rissprotokoll kann sich der Bauherr absichern und langwierigen Diskussionen vorbeugen. Ein Rissprotokoll benötigt das Einverständnnis beider Parteien. Ist beispielsweise der Bauherr nicht einverstanden, kann sich der Eigentümer des benachbarten Gebäudes für ein amtliches Rissprotokoll an eine Amtsperson (z.B. Vertreter der Gemeinde) wenden. Dieses amtliche Rissprotokoll erlangt auch ohne die Unterschrift des Bauherrn seine Beweispflicht.

Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.