Nebenkosten beim Immobilienkauf
Übernimmt der Käufer oder Verkäufer die Nebenkosten?
Beim Kauf einer Immobilie entstehen die sogenannten Kaufnebenkosten. Hierzu gehören die Handänderungssteuern, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie Schuldbriefabgaben. Bis auf die Schuldbriefabgaben werden die Kaufnebenkosten im Kanton St. Gallen üblicherweise je hälftig vom Käufer und Verkäufer bezahlt. Diese Bestimmung wird jeweils im Kaufvertrag festgehalten.
Mit der Handänderungssteuer wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Diese Steuer wird nicht in allen Kantonen erhoben und variiert je nach Kanton. Fällt die Handänderungssteuer an, basiert diese meistens auf dem Kaufpreis.
Zusätzlich zur Handänderungssteuer entstehen Kosten für die öffentliche Beurkundung, die notwendig ist, damit der Kaufvertrag rechtsgültig wird. Die Höhe der Notariatsgebühren kann unterschiedlich ausfallen. In Kantonen mit einem Amtsnotariat ist die Gebühr an einen festen Prozentsatz gebunden. In Kantonen mit freien Notariaten ist die Gebühr variabel. Die höchsten Notariatsgebühren verzeichnen die Kantone Genf, Tessin, Bern und Wallis. Am tiefsten sind sie in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug.
Bei der Eintragung der Handänderung im Grundbuch fallen zusätzliche Kosten an, die sogenannten Grundbuchgebühren, die prozentual zum Kaufpreis berechnet werden. Im Kanton St. Gallen betragen diese 0.2% des Kaufpreises.
Falls ein Teil der Immobilie fremdfinanziert wird, muss ein Schuldbrief über die Höhe der Hypothekarschuld errichtet werden. Für die Errichtung des Schuldbriefs entstehen Gebühren, die anteilig in Promille der Hypothekarschuld berechnet und vom Käufer getragen werden.
Zur Ansicht des Original-Beitrags im Rheintaler Bote klicke hier.