Immobilienverkauf im persönlichen Umfeld
Welche Spielregeln gilt es zu beachten?
Viele Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer denken darüber nach ihr Einfamilienhaus oder ihre Eigentumswohnung an Freunde, Bekannte oder die Nachbarn zu verkaufen. Oftmals stehen diese schon auf der Türschwelle kaum wurde der Wegzug beziehungsweise Verkauf spruchreif. Auf den ersten Blick eine einfache Lösung. Damit spart man sich die aufwendige Suche nach dem "richtigen" Käufer. Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Eigentümer bei einem freien Verkauf weniger Hemmungen haben den höchstmöglichen Verkaufspreis zu verlangen.
Die Spielregeln für den Verkauf werden grundsätzlich von den Eigentümer selbst festgelebt. Empfohlen wir die gleiche Vorgehensweise, wie wenn ein Verkauf an Fremde stattfinden würde. Das bedeutet beispielsweise keine überstürzten Angebote zu akzeptieren. Im Endeffekt wird auch beim Verkauf an Nahestehende eine fachmännische Bewertung dringend empfohlen. Eine weitere mögliche Spielregel wäre die Immobilie zu veröffentlichen und nahestehende Personen einen vorweg definierten Rabatt zu gewähren. Natürlich kann auch ein Immobilienvermarkter engagiert werden, der sich um die Abwicklung kümmert. So könnten neutrale Verhandlungen gehalten werden und das persönliche Verhältnis würde nicht vom Verkauf tangiert.
Um zu verhindern, dass eine Immobilie, die unter dem Marktwert an Nahestehende verkauft wurde nicht sofort teurer weiterverkauft wird, kann beispielsweise ein vorzudefinierendes Rückkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden. Je nach dem müssen auch steuerliche Vorbaklärungen getroffen werden.
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