Ferienfeeling im eigenen Garten
Benötigt ein Pool eine Baubewilligung?
Mit relativ geringem Aufwand kann mit einem Pool das Ferienfeeling in den Garten geholt werden. Ein permanenter Pool benötigt eine Bewilligung, bei Errichtung ohne droht eine Strafe. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Raumplanungsgesetz festgehalten und die detaillierten Grundlagen geben die Vorschriften des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vor. Bevor eine Bewilligung ausgesprochen wird, werden die Abstände zum Nachbar, Abflussanschlüsse sowie die Einhaltung allgemein geltender Normen geprüft.
Auch aufstellbare Pools, die über 1.5 Meter hoch und über 10 Quadratmeter gross sind, benötigen eine Bewilligung. Das Gewicht der Wasser gefüllten Pools darf nicht unterschätzt werden. Daher muss der Untergrund auch bei nicht-bewilligungspflichtigen Pools gut vorbereitet sein. Der Aufbau auf einer Terrasse erfordert vorgängige Abkärungen durch den Statiker. In Anbetracht von möglichen Wasserschäden oder der Entleerung des Wassers sollte das Aufstellen eines Pools auf der Terrasse gut überlegt sein.
Das richtige Vorgehen bei der Füllung und Entleerung des Wassers ist sehr wichtig. Idealerweise wird der Pool mit dem Gartenschlauch gefüllt. Für die fachgerechte Entleerung gibt es zwei Varianten: Entweder wird das Wasser zwei Wochen stehen gelassen und dann langsam entleert oder das Wasser wird in einen Abwasserkanal geleitet.
Ob permanenter oder aufstellbarer Pool, der Poolbesitzer haftet für jegliche Unfälle so lange nicht bewiesen werken kann, dass ein Dritter dafür verantwortlich ist. Ein Schild mit "Baden verboten" reicht nicht aus. Die Sicherheit muss mittels Beaufsichtigung oder Vorkehrungen, wie Entfernung der Einstiegsleiter oder Abdeckung des Pools gewährleistet werden.
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