Durchleitungsrecht
Wer bezahlt für eine Verlegung der Wasserleitung?
Um ein fremdes Grundstück nutzen zu dürfen, sind Dienstbarkeiten notwendig. Dienstbarkeiten werden im Grundbuch festgehalten und betreffen entweder eine Person oder ein Grundstück. Zu den Personaldienstbarkeiten gehört beispielsweise das Wohnrecht. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen unter anderem das Baurecht, Wegrechte sowie Durchleitungsrechte. Dabei gilt das Recht zu Gunsten eines Grundstücks und zu Lasten eines anderen Grundstücks. Beim Verkauf einer Immobilie geht die Dienstbarkeit mit dem Grundstück auf den neuen Eigentümer über beziehungsweise bleibt im Grundbuch bestehen.
Für die Verlegung von Strom-, Wasser-, Abwasser- oder Gasleitungen wird ein Durchleitungsrecht benötigt. Unterschieden wird zwischen freiwillig eingeräumter Dienstbarkeit und dem Notleitungsrecht. Ein Notleitungsrecht wird dann durchgesetzt, wenn unverhältnismässig hohe Kosten entstehen würden, wenn das betroffene Grundstück umgangen werden müsste. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks wird entschädigt.
Sind jemanden auf einem belasteten Grundstück aufgrund der Erstellung eines Neubaus die Leitungen im Weg, darf die Leitungsführung angepasst werden. Die nutzniessende Partei muss allerdings damit einverstanden sein. Die Kosten für eine Verlegung bezahlt die andere Partei, wenn es sich um ein Notleitungsrecht handelt. Andernfalls sind die Kosten selber zu tragen, sollte das Durchleitungsrecht freiwillig eingeräumt worden.
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