Der Zweck eines Schuldbriefs
Was tun mit einem nicht mehr benötigten Schuldbrief?
Beim Immobilienkauf bzw. Abschluss einer Hypothek verlangt die Bank eine Sicherheit in Form eines Grundpfandrechts. Dieses berechtigt die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Hypothekarnehmers die Versteigerung der Immobilien in die Wege zu leiten. Für die Ausübung des Grundpfandrechts muss ein Schuldbrief errichtet werden, welcher die Forderung der Bank an den Schuldner begründet. Bis 2012 wurden Schuldbriefe in Papierform, vergleichbar mit Wertpapieren, ausgestellt. Ein Schuldbrief in Papierform muss zwingend sicher aufbewahrt werden und darf nicht verloren gehen. Sollte ein Schuldbrief trotzdem verloren gehen, kann dieser nur von einem Zivilrichter als kraftlos erklärt werden.
Dahingehend sind die Register-Schuldbriefe, welche seit 2012 die Papier-Schuldbriefe ablösten, praktischer. Der Register-Schuldbrief entsteht durch den Grundbucheintrag und wird dann digital hinterlegt. Gegen eine Gebühr kann ein Papier-Schuldbrief durch ein Gesuch beim Grundbuchamt und das Vorlgen des Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief umgewandelt werden.
Bei vollständiger Amortisation oder einem Verkauf der Immobilie wird der Schuldbrief umgeschrieben, gelöscht oder weiterhin aufbewahrt werden. Löschen ist grundsätzlich möglich, macht jedoch wenig Sinn. Bedarf es zu einem späteren Zeitpunkt einer Aufstockung der Hypothek, beispielsweise für eine Renovation, müsste dann wieder ein neuer Schuldbrief gegen eine Gebühr erstellt werden.
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