Das neue Wohneigentum unter die Lupe nehmen
Was es bei einer Neubau-Wohnungs- oder Hausübergabe zu beachten gilt.
Das Eigentum einer Immobilie gilt als übertragen, sobald der Kauf durch die sogenannte Handänderung im Grundbuch eingetragen und die Kaufpreiszahlung erfolgt ist. Der Besitzantritt erfolgt bei der Wohnungs- oder Hausübergabe.
Im Neubau wird die Wohnung oder das Haus vom Bauleiter nach Baufertigstellung und der Endreinigung übergeben. Jeder Raum wird einzeln geprüft und abgenommen, um sämtliche Mängel und nicht erfüllte Bedingungen im Übergabeprotokoll festzuhalten. Die Prüfung der technischen Geräte ist ein wichtiger Bestandteil davon. Es werden die Fenster, Maler- und Gipserarbeiten, Bodenbeläge etc. beurteilt.
Der Eigentümer hat Anspruch auf Beseitigung der Mängel innterhalb einer angemessenen Frist. Die Abnahme / Übergabe zu verweigern, ist nur bei wesentlichen Mängeln, wie beispielsweise einer defekten Heizung, möglich. Zum Abschluss der Übergabe werden dem Eigentümer in der Regel sämtliche Garantiedokumente, Pläne, Stockwerkeigentumsbegründun inkl. Reglement, Unternehmensliste sowie die Schlüssel überreicht.
Bei einem Erstbezug gehen die Gewährleistungsfristen des Kaufobjekts bei Besitzesantritt an die neuen Eigentümer über. Die Garantiefrist läuft zwei Jahre für offene und fünf Jahre für verdeckte Mängel. Vor Ablauf der zweijährigen Garantiefrist erfolgt eine zweite Abnahme. Während den Jahren zwei bis fünf sind die Eigentümer dazu verpflichtet die Mängel unmittelbar nach Feststellung innert sieben Tagen zu melden. Bei Apparaten gilt die vom Hersteller gewährte Garantiefrist, welche in der Regel zwei Jahre beträgt.
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