Das "Labyrinth" der Nebenkosten
Wer trägt die Stromkosten für das Licht im Treppenhaus?
Nach einem Immobilienkauf fallen zu den Hypothekarzinsen und Amortisationskosten auch Unterhalts- und Nebenkosten an. Zu den Unterhaltskosten gehören Aufwendungen für die Instandhaltung der Liegenschaft sowie Reparaturen. Nebenkosten entstehen durch die direkte Nutzung des Objekts. Dazu gehören Kosten für Wasser, Abwasser und Warmwasser sowie Strom und Heizung. Bei Stockwerkeigentum kommen zusätzlich personenunabhängige Kosten, wie beispielsweise die Hauswartung oder der Allgemeinstrom dazu. Die Allgemeinstromkosten entstehen durch Nutzung gemeinsamer Gebäudeteile. In diesen Bereich fliesst demnach auch die Beleuchtung der Flure, Treppenhäuser, Keller und des Eingangsbereichs hinein. Bei den personenunabhängigen Kosten besteht kein Zusammenhang mit dem tatsächlichen Verbrauch einzelner Personen. Die Kosten werden mit Hilfe eines Verteilschlüssels auf die Stockwerkeigentümer verteilt. Dabei wird ausschliesslich die Wertquote der Eigentumswohnung berücksichtigt und nicht etwa auf die Anzahl Bewohner geschaut.
Verschiedene Massnahmen bieten die Möglichkeit Strom einzusparen. Werden Glühbirnen oder Halogenlampen mit LED-Leuchtmitteln ersetzt, können bei der Beleuchtung 80 - 90% Strom eingespart werden. Ein Bewegungsmelder im Treppenhaus kann zudem dazu beitragen, dass das Licht nicht über lange Zeit eingeschaltet bleibt. Häufiges An- und Ausschalten von Leuchtmitteln verbraucht jedoch fast unmerklich weniger Strom, wie wenn das Licht über lange Zeit brennt. Strom kann dann gespart werden, wenn das Licht ausgeschaltet wird und es für mehrere Minuten oder Stunden nicht gebraucht wird.
Zur Ansicht des Originalbeitrags im Rheintaler Bote klicken Sie hier.