Ausdehnung Grundeigentum
Wie tief in den Untergrund geht das Grundstück bzw. Eigentum?
Wer auf seinem Grundstück bauen will, fragt sich oft, wie tief in den Boden gebaut werden darf. Während die maximale Gebäudehöhe in Bauverordnungen meist klar geregelt ist, bleibt die Nutzung unter der Erdoberfläche oft unklar. Dem Grundeigentümer stehen verschiedene Nutzungsrechte an "seinem" Untergrund zu. Es dürfen Fundamente, Untergeschosse und Leitungen erstellt werden. Massgeblich für die Ausdehnung des Grundstücks bzw. des Nutzungsrechts in die Tiefe ist das Zivilgesetzbuch. Nach Schweizer Recht gehört dem Eigentümer grundsätzlich auch der Untergrund, soweit er ein sogenanntes "schutzwürdiges Eigentümerinteresse" daran hat, das heisst ein Interesse, das rechtlich erlaubt und technisch möglich ist. Diese gesetzliche Begrenzung dient dazu, Raum für öffentliche Infrastrukturprojekte wie Tunnel oder Leitungen in grösserer Tiefe freizuhalten. Der Raum unterhalb des schutzwürdigen Interessens gehört nicht mehr zum privaten Eigentum. Öffentlichrechtliche Vorschriften wie das Gewässerschutzrecht oder die Grundwassergesetzgebung können solche Interessen ebenfalls einschränken. Im Gegensatz zu manchen ausländischen Rechtsordnungen, wo das Grundeigentum theoretisch bis zum Erdmittelpunkt reicht, versteht das Schweizer Recht das Grundstück als dreidimensionaler Körper mit festen Grenzen zur Seite, in die Höhe und einer in jedem Einzelfall zu bestimmende Tiefe. Die Frage, wie tief das Eigentum reicht, lässt sich also nicht allgemein beantworten, massgebend sind die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers.
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